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   OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10   

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https://dejure.org/2010,30093
OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,30093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,30093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2010 - 10 W 7/10 (https://dejure.org/2010,30093)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Dies wird jedoch in vielen Fällen dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Durchsetzung des Löschungsbegehrens nicht gerecht und beeinträchtigt dann den Justizgewährungsanspruch der Partei (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 946).
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz aaO., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, aaO. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz aaO., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, aaO. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Koblenz, 31.03.2009 - 5 W 143/09

    Streitwert einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer Tilgungshypothek;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, aaO. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03

    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2010 - 10 W 7/10
    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz aaO., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
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